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   BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14   

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https://dejure.org/2015,3657
BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14 (https://dejure.org/2015,3657)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2015 - 3 StR 504/14 (https://dejure.org/2015,3657)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 3 StR 504/14 (https://dejure.org/2015,3657)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 29 BtMG; § 29a BtMG; § 261 StPO
    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch "Kurierfahrt"; revisionsgerichtlicher Prüfungsumfang hinsichtlich der tatrichterlichen Beweiswürdigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § 244 Abs. 2 StPO, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Transports von Betäubungsmitteln i.R.d. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 261
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Transports von Betäubungsmitteln i.R.d. Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich allein darauf, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 77 mwN).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14

    Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen

    Auszug aus BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14
    Soweit der Beschwerdeführer weiter geltend macht, das Landgericht habe es unterlassen, durch Nachfragen weitergehende Aufklärung dazu zu betreiben, dass er in seiner Exploration Details angegeben habe, "die die Annahme einer langjährigen Drogenabhängigkeit rechtfertigten", ist eine Aufklärungsrüge damit nicht zulässig erhoben: Es fehlt schon an der Mitteilung eines bestimmten Beweisergebnisses, das sich durch die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris).
  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 281/14

    Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen

    Dies ist etwa der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 5. Februar 2015 - 3 StR 504/14 juris Rn. 8 mwN).
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